Schöffenwahl 2023
Anfang 2024 beginnt in Thüringen und in der gesamten Bundesrepublik die neue 5-jährige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Die Thüringer Justiz sucht für dieses wichtige Ehrenamt engagierte Frauen und Männer.
Am 31. Dezember 2023 enden in Thüringen und bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen. Zur weiteren Information über das Schöffenamt hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) eine Informationsbroschüre (PDF; 1,24 MB) aufgelegt.
Grundsätzlich kann jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin bzw. Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Bei Jugendschöffen tritt allerdings hinzu, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Dies ist nicht zwingend an bestimmte pädagogische Berufsgruppen gebunden. Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen können sich z.B. aus einer länger andauernden beruflichen oder ehrenamtlichen Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen ergeben. Selbstverständlich können entsprechende Erfahrungen auch im familiären Bereich erworben worden sein.
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.
Für den Zeitraum ab 1. Januar 2024 werden jetzt Thüringer Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt in der Thüringer Justiz haben.
Die Vorbereitungen für die Schöffenwahlen 2023 sind bereits angelaufen. Das TMMJV hat in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) einen detailliierten Zeitplan und umfangreiche Durchführungshinweise zur Schöffenwahl festgelegt. Verwaltungsvorschrift zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen
Die Wahlvorbereitung findet ganz wesentlich bei den Gemeinden und Jugendämtern statt, da sie die Vorschlagslisten mit den Kandidaten für die Neuwahlen im Frühling bis spätestens Mitte Juni 2023 aufstellen. Dorthin sollten sich Interessierte daher wenden.
Dabei sind zwei verschiedene Vorschlagslisten zu unterscheiden, die sich aus den Einsatzfeldern als Erwachsenen-Schöffe oder Jugendschöffe ergeben. Die Gemeinden stellen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen auf. Die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte stellen die Vorschläge für die Jugendschöffen zusammen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste an ihre jeweilige Gemeinde oder ihr Jugendamt wenden. Dort erfahren sie, ob und gegebenenfalls welche Formblätter lokal für die Interessenten an einem Schöffenamt Verwendung finden.